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AKTUELLES
27.07.2010
Lipinki Łużyckie, 27.07.2010 - Mit einem beachtlichem Jahresumsatz nur aus dem eigenem Web Shop sowie einer guten Präsenz in den Medien hat die deutsche Lotex Logistic Warenhandel & Dienstleistung GmbH den selbst betriebenen Onlineshop an seinen Haupt Lieferanten die lotex24 Sp.zo.o. verkauft.
21.07.2010
Lipinki Łużyckie, 21.07.2010 - Waren für den Versand sicher zu verpacken, setzt ein strapazierfähiges, reißfestes Packband voraus. Unser braunes Klebeband, mit seinen zusätzlichen 23 mehr Metern aller handelsüblichen deutschen Packbändern, hat sich innerhalb der Versandlogistik in den Versandshops sehr gut bewährt.
22.06.2010
Lipinki Łużyckie, 22.06.2010 - Unkontrollierbarer Bürokrat, mehr fällt mir dazu nicht ein. Herr Rechtsanwalt Jens Günzerodt spielt sich sowohl in seinem Abmahnschreiben als auch in dem heute eingegangenen Antwortschreiben als -Herr der Legislative- auf. Ohne den jetzigen Fall zu bewerten, halte ich an meiner Meinung fest: Seit nun auch die dümmsten Anwälte mitbekommen haben, dass man mit Abmahnungen im Internet reich werden kann, wird selbst bei Unvermögen kein Auge mehr zugedrückt.
28.05.2010
Lipinki Łużyckie, 28.05.2010 - IN-Boxen heben sich von allen anderen Stapelboxen durch ihre Multifunktionalität ab. Ein flexibel nutzbares System ist in manchen Branchen wichtiger, als der Lageranteil an sich.
07.05.2010
Lipinki Łużyckie, , 07.05.2010 - Für die Herstellung von Sichtlagerkästen oder Stapelboxen nutzen wir als Grundmaterial ein reines PP-Granulat (Polypropylengranulat). Das eingesetzte Granulat ist in seiner Verwendung farblos.
Aktuelles
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| Der Verwertungsprozess und seine Richtlinien Auftraggeber welche uns neben den Verwertungsmassen aus Insolvenzversteigerungen der Condepot Industrieverwertung GmbH, mobiles Anlagegut zur Veräußerung anbieten, fragen uns häufig nach Bewertungsrichtlinien.
Da häufiger der Marktwert als unsubstantivierter Wert angesetzt wird, haben wir es uns zur Pflicht gemacht, in der Zukunft bei der Bewertung von Sicherheiten bzw. Anlagegütern (Kraftfahrzeuge), uns nach dem Zerschlagungswert zu richten. Als Zerschlagungswert beziffert der BGH, den voraussichtlichen Erlös eines Sicherungsmittels in der Zwangsversteigerung (vgl. BGH, WM 1995, 1264; BHG, WM 1978, 234, 237; Schimansky/Bunte/Lowski, Band II §90 Rn. 310; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, Rn. 2.717). Der BHG akzeptiert dementsprechend als Regelfall, insoweit Händlereinkaufswerte, die sich sowohl von der DAT oder Schwacke-Liste angesetzt werden. Verwertungserlöse, die in einem Gutachten aufgenommen werden, können dann erzielt werden, wenn zwischen der Gutachtenerstellung und der Verwertung ein Zeitraum von nicht unter drei Monaten vorliegt. Das gleiche gilt bei Verwertungen von Baumaschinen und baumaschinenähnlichen technischen Anlagen. Alle anderen Maschinen und Einrichtungen wertet der Markt. Das bedeutet insbesondere, dass technische Anlagen wie Kopierer, Fernsehgeräte, Videorecorder und Computer, den höchsten Wertverlust nach sich ziehen, bedingt durch die ständige Erweiterung der Technologie- und Medienforschung und gehen weiter über fest eingebaute Möbel bis hin zu Küchen, Schrankwände und Beistelltische. Diese wiederum unterliegen dem Wertverlust der eventuell eintretenden Transportschäden und müssen als Gesamtpaket betrachtet werden. Soweit natürlich die Möglichkeit besteht, in der Verwertung diese Gesamtpakete zu zerstückeln, bzw. einzeln an Interessenten weiterzuleiten, können Marktpreise mindestens von ca. 30 % des Netto-Neuwertes zum Ansatz gebracht werden. Industriemaschinen und Produktionsanlagen bilden dann die letzte Kette der Verwertung und können nur als Pakete in Umlauf gebracht werden, da sich hier die Verwertung insbesondere nach dem steigenden bzw. fallenden Produkt des Industriezweiges richtet, bzw. sich die Bewertung solcher Industrieanlagen als unterste Grenze auf den Buchwert begrenzt. ![]() Dabei ist die Bewertung der Industrieanlagen vorsichtig vorzunehmen, da die europäische Monopolstellung der Industriemaschinenhersteller begrenzt ist und somit Anfragen an Industriemaschinenhersteller immer mit dem Risiko verbunden sind, dass diese in einer sogenannten „Schwarzen Liste“ akribisch geführt werden, um die Monopolstellung nicht aufgeben zu müssen. Diese Informationen dient unserer Kategorie „Verwertungsbörse“ im Online-Shop.Presseabteilung Thomas Reichelt: Lotex24 / Deutschland Endverbraucher Telefon: 03562 / 69 34 30 Telefax: 03562 / 69 25 69 business to business Kunde: lotex24 / Polen Telefon: +48 (0) 68 / 3 75 67 26 Telefax: +48 (0) 68 3 62 56 12 |
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